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BVerwG, 23.03.2004 - 9 B 106.03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung eines Zulassungsgrundes - Fehler bei der Sachverhaltswürdigung und Beweiswürdigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 26.09.2000 - 8 K 1640/98
- VGH Baden-Württemberg, 24.07.2003 - 2 S 2700/01
- BVerwG, 23.03.2004 - 9 B 106.03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 23.03.2004 - 9 B 106.03
Da die Aufklärungsrüge jedoch kein Mittel darstellt, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren, steht dem Erfolg einer Aufklärungsrüge entgegen, wenn es der anwaltlich vertretene Beteiligte unterlassen hat, in der mündlichen Verhandlung einen entsprechenden Beweisantrag zu stellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 m.w.N.). - BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94
Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung …
Auszug aus BVerwG, 23.03.2004 - 9 B 106.03
Der rechtlich nicht näher spezifizierte Vorwurf der Beschwerde, der Verwaltungsgerichtshof habe sich mit der seiner Entscheidung zugrunde gelegten gutachterlichen Stellungnahme nicht ausführlich genug befasst, betrifft in der Sache - angebliche - Fehler bei der Sachverhalts- und Beweiswürdigung, die von hier nicht einschlägigen Ausnahmen abgesehen revisionsrechtlich nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen sind und einen Verfahrensmangel nicht begründen können (BVerwG, Beschluss vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266).